Die Zeit mit kleinen Kindern ist schön, aber stressig. Oft bleibt da keine andere Wahl als Teilzeit. Die Mütterrente kompensiert das später wenigstens etwas. © Panthermedia
Kinderbetreuung, Wickeln, Füttern, Hausarbeit: Wer Kinder hat, hat viel zu tun – vor allem, wenn es mehrere und kleine Kinder sind und die Großeltern weit weg leben und nicht einspringen können. Gerade in den ersten Monaten nach der Geburt muss deshalb meist zwangsläufig ein Elternteil zu Hause bleiben, oft ist es die Mutter. Und auch wenn die Kinder schon im Kindergarten- und Grundschulalter sind, bleibt oft keine andere Wahl als Teilzeit, um den Alltag zu schultern. Gehalt gibt es dafür nicht, dafür eine Kompensation in Form der Mütterrente. Gezahlt wird diese von der Deutschen Rentenversicherung.
■ Bis zu 122 Euro pro Monat je Krippenkind
Vor allem Mütter haben Anspruch auf höhere Rentenzahlungen, wenn sie sich der Erziehung gewidmet haben. Das gilt insbesondere für die ersten 36 Lebensmonate des Kindes. Dort rechnet die Rentenversicherung Müttern, aber etwa auch alleinerziehenden Vätern, Pflichtbeitragszeiten an. Für jedes nach 1992 geborene Kind werden drei Jahre veranschlagt, was drei Rentenpunkte bringt. Für vor 1992 geborene Kinder sind derzeit 2,5 Rentenpunkte vorgesehen. Nach einem neuen Gesetzentwurf der kommenden schwarz-roten Bundesregierung soll das aber demnächst auf drei Jahre und drei Rentenpunkte angeglichen werden.
Als Vergleichswert wird dabei das Durchschnittseinkommen der Einzahler in die Rentenkasse von 50 493 Euro pro Jahr herangezogen, das sind rund 4200 Euro brutto im Monat. So kommt die Rentenkasse auf den Wert von 40,78 je Rentenpunkt oder Entgeltpunkt. Das führt zu einem spürbaren Rentenplus: Pro Kind sind allein für die Anrechnung der ersten drei Erziehungsjahre später 122 Euro mehr Rente im Monat möglich – zusätzlich zu den sonstigen Rentenansprüchen. Wer mehrere Kinder hat, bekommt entsprechend mehr Erziehungszeit berücksichtigt. Bei drei Kindern sind es zum Beispiel neun statt drei Jahre und 366 statt 122 Euro. Das gilt unabhängig davon, wann die Kinder geboren sind und ob es Überschneidungen bei den Erziehungszeiten gab.
■ Wer gearbeitet hat, profitiert doppelt
Das Plus für die Erziehungszeit gibt es übrigens unabhängig davon, ob man eine Auszeit im Job genommen, Elterngeld bekommen oder weiter gearbeitet hat. Man muss auch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, bevor das Kind zur Welt kam. Selbst wer nie gearbeitet hat, kann eine Mütterrente kassieren – vorausgesetzt, er oder sie hat mindestens zwei Kinder großgezogen. Denn dann summieren sich die Erziehungszeiten auf mehr als fünf Jahre. Mindestens so lange muss man in der Rentenkasse versichert gewesen sein, um Ansprüche auf die reguläre Altersrente zu erwerben.
Wer gearbeitet hat, profitiert doppelt: durch Rentenansprüche aus dem Beruf und aus der Kindererziehungszeit. Je mehr man parallel im Job verdient, desto mehr schmilzt der zusätzliche Rentenanspruch aus der Kindererziehung jedoch ab. Zusätzlich zu den Rentenpunkten aus dem Beruf sind maximal 1,913 Rentenpunkte pro Jahr aus der Kindererziehung möglich. Nach dem ab Juli geltenden Rentenwert bringt das später immerhin ein Plus von bis zu 78 Euro je Monat.
■ Erziehungszeit auch für ältere Kinder
Doch Erziehungszeit gibt es auch für Kinder bis zehn Jahre. Nach dem dritten Geburtstag sind es aber nicht mehr die vollen drei Rentenpunkte pro Jahr, sondern maximal ein Drittel Rentenpunkt oder 13,60 pro Jahr. In den sieben Jahren bis zum zehnten Geburtstag summiert sich das auf weitere maximal 95 Euro Rente je Kind im Monat.
Auch wer Teilzeit arbeitet, kann weiter Ansprüche anhäufen. Bleibt das Gehalt unter dem Durchschnitt aller Einzahler in die Rentenkasse – heute sind das 50 493 Euro pro Jahr –, kann das Einkommen für den Rentenanspruch um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden, bis maximal zum Durchschnittswert. Voraussetzung: bei Renteneintritt sind mindestens 25 Jahre Versicherungszeiten auf dem Rentenkonto. Das soll Nachteile für Mütter verhindern. Denn viele von ihnen arbeiten lange Jahre Teilzeit, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können.
Ein Beispiel zeigt, wie sich das auswirkt: Deniz S. verdient in Teilzeit 2500 Euro brutto im Monat. Das bringt für die Rente normalerweise rund 0,6 Rentenpunkte. Doch während der Erziehungszeit wird ihr Einkommen für die Rentenberechnung um die Hälfte erhöht – auf 3750 Euro. Dadurch erhält sie 0,9 Rentenpunkte im Jahr. Über sieben Jahre hinweg kann ihr das ein Rentenplus von 85 Euro bringen.
Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus. Auch hier ist ein Rentenplus möglich – aber nur, wenn sie rentenversicherungspflichtig bleiben. Wer die Versicherungspflicht abwählt, verzichtet auf die Aufwertung.Ein 500-Euro-Job zählt bei Versicherungspflicht für die Rente immerhin wie ein Einkommen von 750 Euro. Ein deutlicher Unterschied, der sich im Alter bemerkbar macht.
Auch wenn bei Müttern die Geburt der Kinder automatisch an die Rentenversicherung gemeldet wird: Beantragen muss man die Mütterrente dennoch gesondert. Beim Ausfüllen der Fomulare kann ein Experte der Rentenversicherung helfen.
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