Welches Datum auf dem Arbeitszeugnis?

Das Datum muss der Wahrheit entsprechen. © dpa

Arbeitszeugnisse müssen in der Regel das Datum tragen, an dem sie ausgestellt wurden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 6 SLa 25/24). Eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, sofern die

Donnerstag, 15. Januar 2026

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