RECHT
Was im Trennungsjahr nicht geht
Wer die Scheidung will, muss das Trennungsjahr einhalten. © Popov; Panthermedia
Wer sich scheiden lassen möchte, muss das berühmte Trennungsjahr abwarten. Und mit dem Scheidungsantrag muss man dieses dann auch nachweisen. Als Anhaltspunkt dafür, dass zwei Menschen getrennt leben, gilt die sogenannte