Zwiebeln dürfen auch keimen. © Gabbert/dpa
Zwiebeln dürfen ruhig keimen
Experten warnen immer wieder vor dem Verzehr von stark keimenden Kartoffeln, weil sie giftiges Solanin bilden. Aber wie verhält es sich bei Zwiebeln? Wer sie zu warm oder zu hell lagert, erlebt es immer wieder: Lange grüne Triebe schießen aus ihnen heraus. Sind sie deshalb reif für die Tonne? Nein. Im Gegensatz zu keimenden Kartoffeln enthalten die Würzknollen keine Giftstoffe und können daher noch bedenkenlos verzehrt werden, gibt die Initiative „Zu gut für die Tonne“ Entwarnung. Bedingung ist, dass die Zwiebeln noch fest und trocken sind. Wirklich verdorbene Zwiebeln haben oft einen fauligen Geruch. Sie sind eher weich und zeigen Anzeichen von Schimmel, beispielsweise in Form von dunklen Verfärbungen. Sie sollten dann nicht mehr verwendet werden.
EU: Corona-Fonds hat Schwächen
Luxemburg – Gut eineinhalb Jahre vor Laufzeitende des milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU kritisiert der Europäische Rechnungshof Schwachstellen bei Leistung, Kontrolle und Transparenz. Auch wenn der Fördermitteltopf eine entscheidende Rolle bei der Erholung der EU nach der Pandemie gespielt habe, lägen kaum Informationen über die Ergebnisse und gar keine über die tatsächlichen Kosten vor, kritisieren die Prüfer mit Sitz in Luxemburg. Der 650 Milliarden schwere Topf mit dem Namen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde 2021 geschaffen, um die wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie zu bewältigen und gleichzeitig die Wirtschaft zu modernisieren. Er läuft bis Ende 2026. Für die ARF wurden in der EU erstmals im großen Stil gemeinsam Schulden gemacht.
Wie man Konten wechselt und kündigt
Im Laufe der Zeit schließt man viele Abos und Verträge ab. Damit häufen sich mit der Zeit auch viele laufende Kosten an. Das ist teuer. Werden bestimmte Verträge nicht mehr benötigt oder soll ein neuer, günstigerer Anbieter her, muss für die Kündigung die aktuelle Laufzeit des Vertrags beachtet werden. Abo-Verträge laufen häufig 12 bis 24 Monate. Nach Ende der Laufzeit können zumindest Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gleiches gilt für sämtliche anderen Abo-Verträge auch, sofern sie erst ab März 2022 bestehen. Häufig können Kündigungen bequem und einfach über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf der Webseite des jeweiligen Anbieters eingereicht werden. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist diese Option gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt der Kündigungsbutton unrechtmäßig oder ist er fehlerhaft umgesetzt, könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Vertrag sogar jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sagt Scherer.