Deutsche Gerichte haben Facebook im Blick. © Reinhardt, dpa
DIe Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Mutterkonzern Meta von Facebook gewinnt an Fahrt. Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister nun eröffnet. Allein in Deutschland sind schätzungsweise sechs Millionen Nutzer potenzielle Mitkläger.
Es geht dabei um Schadenersatz aufgrund eines unangemessenen Umgangs mit den persönlichen Daten der Nutzer. 2021 stellten Diebe, die Daten von weltweit einer halben Milliarde Facebook-Kunden gestohlen hatten, die persönlichen Informationen ins Internet. Die illegale Aneignung wird als Scraping bezeichnet. Als Folge können die Betroffenen Nutzer mit unerwünschten Mails oder unzulässigen Werbeanrufen belästigt werden. Der Konzern sieht keine für einen Entschädigungsanspruch ausreichenden entstandenen Schäden durch den Datenklau.
Doch eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im vergangenen November widerspricht dieser Sichtweise. Laut BGH kann alleine schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden darstellen. „Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten erfolgt sein, noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen“, begründen die höchsten Richter ihre Entscheidung.
Der BGH hält eine Entschädigung von 100 Euro in dem Musterverfahren für angemessen. Damit hat das Gericht eine Leitlinie für andere Gerichte in Deutschland gesetzt. Im Einzelfall kann der Schadenersatz deutlich höher ausfallen, etwa wenn mit den Daten auch materielle Schäden angerichtet werden oder ein Nutzer nächtelang mit unerlaubten Anrufen malträtiert wird.
Wann es zu einer Verhandlung kommt, ist noch offen. Je nach Fall will der vzbv bis zu 600 Euro fordern, „wenn beispielsweise neben der Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Beziehungsstatus öffentlich geworden sind“. Beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) können sich Betroffene ins Klageregister eintragen. Eine Beteiligung an der Klage ist noch bis zu drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Der vzbv hat eine Webseite zur Sammelklage eingerichtet. Dort kann jedermann zunächst einmal herausfinden, ob er oder sie vom Datenleck überhaupt betroffen ist (www.sammelklagen.de/verfahren/facebook) .
MULKE