Zu viel Bürgergeld überwiesen

von Redaktion

Verrechnet sich das Jobcenter beim Bürgergeld, ist das nicht die Schuld der Person, die dadurch zu viel Leistungen bezieht. Sie muss das Geld deshalb nicht zurückbezahlen. © dpa

Wer ist dafür verantwortlich, Sozialleistungen korrekt zu berechnen? In allererster Linie die zuständige Behörde. Tut sie das nicht und erhalten Sozialhilfeempfänger deswegen zu viel Geld, kann ihnen das später nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das zu viel erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Empfängerinnen und Empfänger den Fehler nicht grob fahrlässig übersehen haben. Das zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az. L 3 AS 772/23), auf das das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist. In dem konkreten Fall hatte ein Vater einer dreiköpfigen Familie in der Grundsicherung einen Job angenommen. Das Jobcenter verwechselte aber Brutto- und Nettogehalt, kürzte das Bürgergeld nicht ausreichend – und forderte nach zehn Monaten 3000 Euro zurück. Zu Unrecht, wie das Gericht später entschied. Der Rechenfehler hätte zwar bei aufmerksamer Lektüre des Bescheids auffallen können, von juristischen Laien könne aber nicht verlangt werden, komplexe Berechnungen zu durchschauen oder zwischen Brutto- und Nettobeträgen sicher zu unterscheiden. Eine grobe Fahrlässigkeit bei den Sozialhilfeempfängern, die für die Rückzahlung erforderlich gewesen wäre, erkannte das Gericht nicht.

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