Arbeitnehmer können in bestimmten Fällen auf Schadenersatz pochen, wenn ihr Arbeitgeber personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Baden-Württemberg, in dem es um Daten für einen Test der cloudbasiert
Dieser Artikel (ID: 2283111) ist am 12.05.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).