VERBRAUCHER/RECHT
Tagesmütter versicherungspflichtig
In die Rentenversicherung müssen neben Tagesmüttern und Erzieherinnen auch selbstständige Hebammen, Handwerker oder Künstler einzahlen. © Uwe Anspach/dpa
Selbstständige müssen grundsätzlich keine Rentenbeiträge leisten? Falsch. Für einige Berufsgruppen ist die Rentenversicherung tatsächlich Pflicht.