Wenn der Arbeitsplatz umzieht, kann das für manche zu einem Problem werden. Da klingt es manchmal verlockend, einfach ins Homeoffice zu wechseln – doch der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, das als Ausweichoption anzubieten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart (AZ: 9
Dieser Artikel (ID: 2283441) ist am 13.05.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).