Auch wenn es in den Städten manchmal anders wirkt: Auch für E-Scooter gelten Verkehrsvorschriften. © Christian Charisius/dpa
Wer darf E-Scooter fahren?
Um einen privaten E-Scooter fahren zu dürfen, muss das 14. Lebensjahr abgeschlossen sein. Für Mietroller gilt im Regelfall ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch wenn für die Nutzung eines Elektro-Scooters kein Führerschein benötigt wird, können Ordnungswidrigkeiten Auswirkungen auf eine bestehende und zukünftige Fahrerlaubnis haben.
Muss ein Helm getragen werden?
Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt das Tragen eines Helms erst für Fahrer von Krafträdern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h vor. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren. Somit entfällt die Helmpflicht. Dass ein Helm bei Stürzen oder Unfällen schützt, liegt auf der Hand. Es ist also empfehlenswert, einen zu tragen.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, der muss sich, wie alle Verkehrsteilnehmer, an die gesetzlichen Vorschriften halten. Die Verkehrsregeln für E-Scooter ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFG). Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen müssen von E-Scootern genauso genutzt werden wie von Fahrrädern. Nur wenn diese fehlen, darf auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für E-Scooter verboten, solange es nicht explizit beschildert ist. Wenn es sich um einen geteilten Rad-/Fußweg handelt, so müssen E-Scooter rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern sein und ihnen stets den Vortritt lassen. Kraftfahrtstraßen und Autobahnen sind für E-Roller tabu. Auch darf nicht in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen gefahren werden. Und: Richtungswechsel sind per Handzeichen sichtbar zu machen – wie beim Radfahren.
Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?
Die Parkvorgaben orientieren sich ebenfalls an denen für Fahrräder. Somit ist das Anschließen auf dem Gehweg erlaubt, aber Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dürfen nicht behindert werden. Nur wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben sind, können sie dort abgestellt werden.
Gibt es eine Promille- Grenze?
Für E-Scooter gilt das gleiche Alkohollimit wie für Autofahrer. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Wer mit mehr als 0,5 und bis zu maximal 1,09 Promille fährt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, solange er keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt. Das Bußgeld kann bis zu 500 Euro hoch ausfallen. Auch kann es einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister geben. Mit 1,1 oder mehr Promille liegt eine Straftat vor. Dann sind die Konsequenzen größer. Es ist mit mindestens einer Anzeige, Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Fahrverbot (bis zu 5 Jahre) oder einem Führerscheinentzug und drei Punkten in Flensburg zu rechnen. Wer unter 21 Jahre oder Fahranfänger in der Probezeit ist, für den gilt eine Grenze von 0,0 Promille. Wird trotzdem unter Alkoholeinfluss gefahren, so droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Und: Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem auffälligen Fahrverhalten („Schlangenlinien fahren“) eine Straftat vorliegen. Das liegt dann im Ermessensspielraum der Polizei.
Wird eine Versicherung benötigt?
E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, für die Versicherungspflicht besteht. Wer einen E-Roller auf öffentlichen Straßen fahren möchte, der braucht in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dieser Schutz sichert bei einem Unfall ab und zahlt für Schäden, die Dritten entstehen. Ein gültiger Versicherungsschutz ist an der Plakette zu erkennen, die jedes Jahr eine andere Farbe hat. Diese Plakette schickt das Versicherungsunternehmen zu.
Darf das Handy benutzt werden?
Handy- und Smartphone-Nutzung ist verboten. Wer mit dem Handy am Lenker erwischt wird, der zahlt 55 Euro Bußgeld. Wie beim Auto- oder Radfahren darf das Handy zum Navigieren genutzt werden; allerdings sollte es sich dann in einer am Lenker angebrachten Halterung befinden.
Wie viele Personen dürfen auf einen E-Scooter?
Ein E-Scooter darf immer nur von einer Person gefahren werden. Personen- und Lastenbeförderung ist generell verboten. Es dürfen demnach zum Beispiel Getränkekisten oder Koffer nicht transportiert werden. Eine Gruppe mehrerer Elektro-Scooter-Fahrer muss hintereinanderfahren.
Was gilt für Bus und Bahn?
Bei der Deutschen Bahn können klappbare Scooter kostenlos als Handgepäck mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte Scooter gelten als Traglast und dürfen mitgenommen werden, wenn sie im Gepäckfach oder auf den dafür vorgesehenen Stellflächen verstaut werden können. Im öffentlichen Nahverkehr ist es abhängig vom Verkehrsverbund, ob der E-Roller mitgenommen werden darf. So können die Verbünde zum Beispiel ein extra Ticket verlangen oder die Mitnahme zu Hauptverkehrszeiten verbieten.
In der Münchner U-Bahn, der Tram und in den Bussen in der Stadt ist die Mitnahme von E-Scootern generell verboten.