Im Rechtsstreit um Werbung zum „Kauf auf Rechnung“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern gestärkt. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie prominent Online-Händler auf eine Prüfung der Kreditwürdigkeit hinweisen müssen, wenn sie mit einem „bequemen Kauf auf Rechnung“ werben.
Für „Angebote zur Verkaufsförderung“ gelten nach EU-Recht besonders hohe Anforderungen zur Transparenz. So muss etwa klar erkennbar sein, unter welchen Bedingungen Verbraucher sie in Anspruch nehmen können. Die Richter in Luxemburg legten dieses EU-Recht nun umfassend aus. Abschließend muss aber der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden. Konkret ging es um eine Werbeaussage des Modehändlers Bonprix. Sein Angebot eines „bequemen Kaufs auf Rechnung“ beanstandete die Verbraucherzentrale als irreführend, weil nicht ersichtlich sei, dass erst noch die Kreditwürdigkeit geprüft werde.