Nur in Ausnahmefällen können Arbeitgeber Beschäftigten während ihrer Elternzeit kündigen. Das ist etwa bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Beschäftigten möglich. Betroffene haben aber immer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die K
Dieser Artikel (ID: 2288004) ist am 20.05.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).