Kein Arbeitslosengeld zurück

Die Behörden müssen der Bundesagentur für Arbeit kein Geld zurückerstatten, das diese während der Pandemie an einen Arbeitslosen in Quarantäne zahlte. Der Betroffene habe erst gar keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in e

Freitag, 26. September 2025

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