Die Behörden müssen der Bundesagentur für Arbeit kein Geld zurückerstatten, das diese während der Pandemie an einen Arbeitslosen in Quarantäne zahlte. Der Betroffene habe erst gar keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in e
Dieser Artikel (ID: 2290740) ist am 24.05.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).