Wie man Meta widerspricht

von Redaktion

Instagram- und Facebook-Nutzer müssen aufwendig widersprechen. Bei WhatsApp ist nur in speziellen Fällen ein Einspruch notwendig. © Karl-josef Hildenbrand/dpa

München – Der Countdown läuft: Nur noch bis einschließlich Montag haben Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp die Möglichkeit, der Verwendung ihrer persönlichen Daten für das Training Künstlicher Intelligenz zu widersprechen. Danach beginnt Mark Zuckerbergs Meta-Konzern, der hinter den drei Anwendungen steckt, damit, öffentliche Beiträge und Profile für sein KI-Training zu nutzen. Wer seine digitalen Spuren nicht für die Entwicklung von Software („Meta AI“, „Llama“) zur Verfügung stellen will, muss jetzt handeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was hat Meta vor?

Um seine KI-Modelle zu trainieren, will das Unternehmen auf Milliarden vorhandener und auch künftiger Inhalte aus Facebook und Instagram zugreifen: Beiträge, Fotos, Videos, Reaktionen, Profilinformationen oder Kommentare. Private WhatsApp-Chats werden laut Meta nicht verwendet – es sei denn, man nutzt bereits den neuen KI-Chatbot, der durch den vieldiskutierten blauen Kreis symbolisiert wird. Dessen Inhalte kommen ebenfalls zum Einsatz. Nur die Beiträge Minderjähriger werden nicht fürs KI-Training erfasst.

Warum braucht der Zuckerberg-Konzern die Daten?

KI-Systeme benötigen riesige Datenmengen, um Sprache, Tonalität und kulturelle Kontexte zu verstehen. Meta erklärt, man wolle die KI mit „für Europäer relevanten Informationen“ füttern und trainieren. Gleichzeitig geht es um den Wettbewerb mit Konkurrenten wie ChatGPT oder Google – und vor allem um Metas milliardenschweres Werbegeschäft. Denn KI-gestützte Datenanalysen machen künftig noch gezieltere Werbung möglich.

Ist das rechtlich erlaubt?

Meta setzt auf ein sogenanntes Opt-out-Verfahren. Das bedeutet: Alle Nutzer haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und die Verwendung ihrer Daten damit zu untersagen. Die Amerikaner berufen sich auf ein „berechtigtes Interesse“ nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU.

Wie reagieren Verbraucher- und Datenschützer?

Sie sehen das Vorgehen kritisch. Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage eingereicht. Begründung: Meta „umgeht die eigentlich notwendige Einwilligung“. Das Datensammeln müsste demnach per „Opt-in“ funktionieren – also genau umgekehrt, mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer. Doch die würde Meta nicht in großem Stil bekommen. Das Unternehmen, so die Verbraucherschützer, mache den Widerspruch zudem unnötig kompliziert.

Was passiert, wenn ich nicht widerspreche?

Dann ist es jederzeit möglich, dass Textfragmente und Formulierungen, der eigene Schreibstil oder Abwandlungen geposteter Fotos in den Antworten von Metas KI-Programmen auftauchen. Wenn die Frist am Montag verstrichen ist, kann auch nicht mehr nachträglich Einspruch eingelegt werden. Deshalb empfehlen Fachleute wie die Experten der Verbraucherzentrale NRW: „Wer nicht möchte, dass persönliche Inhalte für KI-Zwecke verwendet werden, sollte unbedingt aktiv widersprechen.“

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