Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig Urlaubsgeld. Dennoch kann es unter Umständen einen Anspruch darauf geben. © Clara Margais, dpa
Wer sich Urlaubstage nimmt, bekommt diese ganz normal bezahlt: Der Arbeitnehmer erhält weiter sein Entgelt. Urlaubsgeld ist aber etwas anderes. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, erklärt Arbeitsrechtlerin Kathrin Schulze Zumkley. Die Sonderzahlung landet meist im Juni oder Juli auf dem Konto der Arbeitnehmer. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt hat nicht jeder einen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Genauso wie bei Weihnachtsgeld, Jubiläumszahlungen und anderen Boni kann der Arbeitgeber sich frei dazu entscheiden, sie zu zahlen. Deshalb gibt es auch keine gesetzlich geregelte Höhe des Urlaubsgeldes.
Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, kann die Auszahlung von Urlaubsgeld trotzdem für den Arbeitgeber verpflichtend sein: In aller Regel enthalten Tarifverträge einen Anspruch auf diese Sonderzahlung, so Schulze Zumkley. Auch in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen können solche Ansprüche festgehalten sein. Wurde das Urlaubsgeld bereits über mehrere Jahre hinweg wiederholt und vorbehaltlos gezahlt, kann ebenfalls ein Anspruch entstehen. Dieser Sonderfall wird betriebliche Übung genannt.
DPA