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28. Mai 2025
Wer ein wohldurchdachtes Testament hinterlässt, erspart seinen Erben mitunter erbitterten Streit. Denn in einer Erbengemeinschaft muss man sich zusammenraufen. © Christin Klose, dpa
Sobald zwei oder mehr Personen gemeinsam zu Erben werden, bilden sie eine Gemeinschaft mit strengen Auflagen. Sie werde
Dieser Artikel (ID: 2293070) ist am 28.05.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).