Kindesunterhalt trotz Betreuung

von Redaktion

Auch wenn ein getrennt lebender Elternteil seinen Betreuungsumfang auf über 40 Prozent ausweitet, bleibt er unterhaltspflichtig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg weist der Deutsche Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall stritten die Eltern um Kindesunterhalt für ihren Sohn, der seit der Trennung der Eltern bei der Mutter lebt. Der Vater verweigerte Unterhaltszahlungen, weil aus seiner Sichtweise beide Elternteile das Kind in annähernd gleichem Maße betreuen und versorgen würden. Die erste Instanz gab der Mutter recht und verpflichtete den Vater zur Zahlung. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein und verwies auch darauf, dass er Vater eines weiteren Sohns geworden sei. Der Mann hatte nur teilweise Erfolg.

Das Schwergewicht der Betreuung liege trotz des erweiterten Umgangs des Vaters weiterhin bei der Mutter. Damit bleibt er unterhaltspflichtig. Allerdings reduzierte das Gericht mit Blick auf die erneute Vaterschaft die Höhe seiner Zahlungsverpflichtung.

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