Auf der Autobahn kracht es bei Spurwechseln oft. Über die Schuldfrage wird dann häufig gestritten. © Stratenschulte/dpa
Die Situation dürften viele Autofahrer kennen: Sie fahren auf der Autobahn und ein Lastwagen vor ihnen blinkt – noch vorbeiziehen oder bremsen? Und wann darf der Lastwagen ausscheren? Ein Fall, in dem es in so einer Situation zum Crash kam, beschäftigte das Landgericht Nürnberg-Fürth. Dessen Urteil, auf das der ADAC hinweist, lässt sich so zusammenfassen: Wer einen Spurwechsel zu spät ankündigt, trägt die Hauptschuld an einer daraus folgenden Kollision, auch wenn der andere beteiligte Verkehrsteilnehmer beschleunigt (Az.: 8 O 4305/24).
Die Unfallsituation war etwas ungewöhnlich: Ein Autofahrer war auf der mittleren Spur unterwegs, der Lastwagen befand sich auf der linken Spur (nicht etwa auf der rechten). Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe rollten, setzte der Lkw-Fahrer den Blinker nach rechts und wollte auf die mittlere Spur. Das Ansinnen erkannte der Autofahrer und reagierte: mit Gas geben. Er hatte die Hoffnung, dadurch einen Zusammenstoß noch zu verhindern, ohne Erfolg. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Im Nachgang forderten beide Fahrer Schadenersatz von der jeweils anderen Versicherung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es schließlich als erwiesen an, dass der Lkw-Fahrer den Wechsel der Fahrspur nicht rechtzeitig angezeigt hatte und wertete dies als Verstoß. Allerdings hatte sich auch der Pkw-Fahrer nicht angemessen verhalten. Da dieser keine Gefahrenbremsung eingeleitet, sondern beschleunigt hatte, wurde nach Ansicht des Gerichts die Gefahr einer Kollision erhöht. So musste sich der Autofahrer einen Teil der Schuld zurechnen lassen: Das Gericht verhängte eine Haftungsquote von 80 Prozent zulasten des Lkw-Fahrers, mit den restlichen 20 Prozent musste der Autofahrer haften.