Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat Anspruch auf Mutterschutz. Das gilt seit der Anpassung des Mutterschutzgesetzes seit 1. Juni 2025. Aber was genau müssen Frauen tun, um die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen? Das hängt davon ab, ob eine Frau ihren Arbeitgeber bereits
Dieser Artikel (ID: 2296420) ist am 03.06.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).