Reinhard M.:„2005 habe ich mein 2-Familien-Haus notariell meinem Sohn überschrieben. Dabei habe ich mir den Nießbrach und einen Rückübereignungsanspruch vorbehalten. Nun habe ich erfahren, dass er das geschenkte Haus erst an seine Ehefrau vererben will, dann an seine zwei Neffen (meine Enkel). Ich b
Dieser Artikel (ID: 2300773) ist am 11.06.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).