Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit erst, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit bestimmungsgemäß aufnehmen. Lange Wege auf dem Betriebsgelände müssen Arbeitgeber in der Regel nicht als Arbeitszeit vergüten, zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (Az.: 10 SLa 564/24). Das gilt selbst dann,
Dieser Artikel (ID: 2301516) ist am 12.06.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).