Erben nach Gesetzeslage

Wenn es kein Testament gibt, bestimmt der Staat, wer erbt. © imago

Wer kein gültiges Testament oder keinen Erbvertrag aufsetzt, dessen Vermögen wird nach der gesetzlichen Erbfolge weitervererbt. Sie sieht vor, dass in jedem Fall Blutsverwandte profitieren. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gil

Samstag, 20. September 2025

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