RECHT

Parkplatz kein Übungsplatz

von Redaktion

Parkplätze sind nicht zum Üben da. © Oliver Berg/dpa

Fahrstunden sind teuer. Das wissen alle, die gerade den Führerschein machen oder ihn bald machen wollen. Aber die ein oder andere Übungsstunde kann man bestimmt einsparen: Das Anfahren oder Rückwärtsfahren üben etwa? Das kann man mit Papa oder Mama sicher abseits vom Verkehr problemlos auf Feldwegen oder sonntags auf einem Supermarktparkplatz üben, oder? Nein, leider nicht. Fahren ohne Führerschein gilt als Straftat – zumindest auf öffentlichen Straßen. Und: Zum öffentlichen Verkehrsraum können auch Grundstücke in privater Hand zählen, wenn sie frei zugänglich sind und öffentlicher Verkehr auf ihnen stattfindet – ein Supermarktparkplatz zum Beispiel. Für Führerscheinanwärter kann eine mehrjährige Sperre verhängt werden, während der kein Führerschein erteilt werden darf.

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