Die Rechte der Passagiere

von Redaktion

Ärger am Flughafen: Noch gilt ein verbraucherfreundliches Entschädigungsrecht. Wie viel Geld es genau gibt, wenn zum Beispiel ein Flug ausfällt oder sich stark verspätet, kann man nun auch mit einer kostenlosen App feststellen. © Sven hoppe, dpa

Nichts ist ärgerlicher: Man freut sich auf den ersehnten Urlaub – und dann fällt der Flug aus. Oder: Man erreicht das Traumziel, doch das Gepäck kommt dort nicht an. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung.

■ Verspätung

Bei einer Flugverspätung steht dem Passagier etwa – je nach Verspätung und Flugentfernung – eine sogenannte Betreuungsleistung zu, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke. Verschiebt sich ein Flug auf den folgenden Tag, steht Reisenden zudem eine Hotelübernachtung zu. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen müsse die Airline sorgen. Damit man Anspruch auf diese Entschädigung erhält, muss der Flug bei Strecken unter 1500 Kilometer allerdings mindestens zwei Stunden verspätet sein. Ist das Reiseziel zwischen 1500 und 3500 Kilometern vom Abflugort entfernt, muss der Flug mindestens drei Stunden verspätet sein; bei einer Entfernung von mehr als 3500 Kilometern sind es vier Stunden. Zusätzlich zu diesen Betreuungsleistungen erhält der Fluggast ab einer Verspätung von drei Stunden Geld zurück. Diese Ausgleichsleistung liege je nach Entfernung des Reiseziels zwischen 250 und 600 Euro (bis 1500 km: 250 Euro; 1500 bis 3500: 400 Euro; über 3500 km: 600 Euro).

Die Entschädigung wird aber nicht fällig, wenn das Flugzeug aufgrund höherer Gewalt – wie etwa schlechtem Wetter – zu spät ist. Jedoch müsse die Airline dies beweisen; ein pauschaler Hinweis reiche hierzu nicht. „Grundsätzlich empfehlen wir es den Reisenden, hier nachzuhaken“, erklären die Verbraucherschützer.

■ Änderung geplant

Die EU-Verkehrsminister haben allerdings unlängst beschlossen, den Anspruch auf Entschädigung drastisch zu beschneiden. Passagiere sollen für Flüge über eine Entfernung bis zu 3500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge künftig erst ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro haben. Bei längeren Strecken würden Passagiere ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Beratungen zwischen Europaparlament, Mitgliedstaaten und Kommission. Deutschland will sich dafür einsetzen, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen.

■ Flug gestrichen

Wenn ein Flug ganz ausfällt, hat der verhinderte Passagier neben den Betreuungsleistungen noch weitere Ansprüche. Er kann sich entweder für ein Ersatzticket entscheiden oder die Kosten des Tickets zurückverlangen. Wer die Erstattung wählt, tritt damit gleichzeitig vom Beförderungsvertrag zurück – hat also keinen Anspruch mehr auf ein Ersatzticket oder Leistungen wie Lebensmittel und Getränke. Wenn die Fluggesellschaft indes Tage vor dem geplanten Abflug über den Ausfall informiert, haben Reisende gar keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Legt die Airline den Flug um mehr als eine Stunde nach vorn, gilt dies als ein gestrichener Flug. Dementsprechend dürfen Reisende auch in diesen Fällen ein Ersatzticket oder eine Erstattung des Ticketpreises einfordern.

■ Gepäck verloren

Geht das Gepäck während der Flugreise verloren oder wird beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Kaputte Koffer sollten möglichst schnell angezeigt werden, rät die Verbraucherzentrale. Zudem sollten Betroffene einzelne Schäden am Gepäck fotografieren und den Verlust dann gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter melden. Maximal 1400 Euro gebe es für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck pro Reisendem. Die Verbraucherschützer empfehlen, Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente im Handgepäck aufzubewahren. Denn Fluggesellschaften haften den Angaben zufolge für den Verlust solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck nicht.

■ Die Flugärger-App

Wer unsicher ist, wann die Airline Entschädigungen leisten muss, kann eine von der Verbraucherzentrale entwickelte App befragen. Mit der kostenlosen „Flugärger-App“, die auch im Browser zur Verfügung steht (https://www.verbraucherzentrale.de/ fluggastrechte), können Betroffene mögliche Ansprüche für ihren konkreten Fall prüfen und ihn direkt bei der verantwortlichen Fluggesellschaft anfragen. Viele Fluggesellschaften halten auf ihrer Homepage auch entsprechende Formulare bereit. Diesen Weg sollten Fluggäste als Erstes versuchen, bevor sie sich an kostenpflichtige Fluggastportale wenden.

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