Martin P.: „Ich habe für meine Immobilie Erhaltungsaufwand in Höhe von ca. 10 000 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht und dabei auf fünf Jahre gleichmäßig verteilt. Wenn ich diese Immobilie nun meinem Kind übergebe, kann es dann diese Werbungskosten für seine Steuer übernehmen?“
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Dieser Artikel (ID: 2307213) ist am 23.06.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).