LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Martin P.: „Ich habe für meine Immobilie Erhaltungsaufwand in Höhe von ca. 10 000 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht und dabei auf fünf Jahre gleichmäßig verteilt. Wenn ich diese Immobilie nun meinem Kind übergebe, kann es dann diese Werbungskosten für seine Steuer übernehmen?“

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Samstag, 13. September 2025

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