RECHT
Gilt die Betriebsfeier als Arbeitszeit?

Feiern auf Einladung des Arbeitgebers gelten nicht als Arbeitszeit, wenn die Teilnahme freiwillig ist.
Ob Firmenjubiläum, Sommerfest oder Teambuilding beim Grillfest: Arbeitgeber setzen besonders im Sommer gerne Betriebsausflüge oder -feiern an. Die Zeiten überschneiden sich aber längst nicht immer