Gekündigt wegen Krankheit: Was tun?

von Redaktion

Lange Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein. Die Hürden dafür sind aber recht hoch. © Marijan Murat, dpa

Niemand wird absichtlich krank, um seinem Arbeitgeber durch Fehlzeiten zu schaden. Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, Beschäftigten wegen Krankheit zu kündigen. Eine Regel kann aber helfen, die Kündigung zu verhindern. Um überhaupt krankheitsbedingt kündigen zu können, müssen drei Punkte erfüllt sein, wie der Bund-Verlag erklärt.

Voraussetzungen

Einfach so geht eine Krankheitskündigung nicht. Folgende Punkte sind zu prüfen:

Eingliederung

Bei der Interessenabwägung ist auch entscheidend, ob mildere Mittel als eine Kündigung infrage kommen. Maßnahmen, die den Schaden für Arbeitgeber minimieren und gleichzeitig verkraftbar für Arbeitnehmer sind. Hier kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins Spiel, auf das Arbeitnehmer bestehen sollten.

Denn Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank waren, ein BEM anbieten. Dabei geht es darum, Lösungen zu finden, wie die Person trotz Krankheit arbeitsfähig bleiben kann. Hilft es, den Arbeitsplatz anzupassen? Gibt es andere Aufgaben im Unternehmen? Will ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen, kann er ohne BEM nur schwer nachweisen, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt, was vor einem Arbeitsgericht zum Punkt für den Mitarbeiter wird.

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