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4. Juli 2025
Auch mit Nebenjob gilt: Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Wird ein Arbeitnehmer durch die Zweittätigkeit zu sehr strapaziert, darf der Hauptarbeitgeber eine einmal erteilte Genehmigung für den Job zurückziehen. © Sebastian Gollnow, dpa
Viele Menschen gehen einem Zweitjo
Dieser Artikel (ID: 2314520) ist am 04.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).