Dr. Rick (li.) und Dr. Nick alias Henrik Heüveldop und Dominik Bettray werben für Schönheitseingriffe. © F. Gambarini/dpa
Karlsruhe – Nasenkorrekturen, Kinnaufbau oder Lippenformungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob für minimalinvasive Schönheitsbehandlungen auf Basis von Hyaluron mit Vorher-nachher-Bildern geworben werden darf. Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob es sich um sogenannte „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ handele, sagte Thomas Koch, Vorsitzender des ersten Zivilsenats.
In dem Fall klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Aesthetify von den bekannten Ärzten und Influencern „Dr. Rick und Dr. Nick“. Sie veröffentlichten Vorher-nachher-Bilder von Patienten auf der eigenen Internetseite und bei Instagram. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz – und klagen auf Unterlassung.