Sture Autofahrerin haftet mit

von Redaktion

Auch wenn es zu keiner Kollision kommt, kann ein Autofahrer für den Unfall eines Radlers haftbar sein. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: I-11 S 72/24) des Landgerichts Bochum, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem Fall war eine Frau mit ihrem Auto einen Wirtschaftsweg entlanggefahren, der nur für Anlieger freigegeben war. Ein Radfahrer kam ihr entgegen. Weder er noch die Frau verzögerten das Tempo oder machten Anstalten auszuweichen. Erst im letzten Moment bremsten beide. Bei diesem Manöver stürzte der Radfahrer, obwohl sich beide Fahrzeuge nicht berührt hatten. Der Radler verklagte die Autofahrerin auf Schadenersatz für eine beschädigte Brille, ein beschädigtes Hemd sowie auf Zahlung der allgemeinen Unkostenpauschale. Tatsächlich erkannte das Landgericht Bochum eine hälftige Mithaftung der Frau, da sie durch ihr Verhalten den Sturz mitverursacht hatte.

Artikel 2 von 7