Rabattfalle: Viele Sparangebote bei Discountern sind daran gebunden, dass man eine App der Kette nutzt. Für den Nachlass zahlt man in der Regel dann mit seinen Daten. © Oliver Berg, dpa
Vor allem Discounter und Ketten wie Lidl, Aldi, Rewe, Edeka, Kaufland oder Penny setzen darauf, dass Kunden ihre Apps nutzen. © Panthermedia
Die meisten Supermarkt-Ketten und Discounter haben mittlerweile ihre eigenen Apps, mit denen sie Kunden Rabatte und Sonderangebote einräumen. Wie sinnvoll das für den Käufer ist, kommt sehr darauf an. Wer ohnehin immer zu demselben Geschäft gegenüber geht, der kann die Vergünstigungen einfach mitnehmen. Wenn die Rabattjagd freilich dazu führt, dass die Angebote nicht mehr mit den Preisen in anderen Läden verglichen werden, oder die Apps zu überflüssigen Zusatzeinkäufen verführen, dann sind sie wohl eher ein schlechtes Geschäft.
Unabhängig davon müssen sich Verbraucher darüber im Klaren sein, dass mit Apps wie auch mit Bonuskarten nicht nur die Kundenbindung gestärkt werden soll, sondern zugleich auch Daten fließen – und zwar nicht zu knapp, wenn man nicht aufpasst.
■ So funktionieren die Apps
Die Supermarkt-Apps von Edeka, Aldi, Rewe & Co. bieten via Smartphone die aktuellsten Angebote, Rabatte und Prospekte an. Gelockt wird auch mit exklusiven Coupons und Gewinnspielen. Fast jede Kette hat zudem ihr eigenes Bonus- oder Vorteilsprogramm und bietet eine Bezahlfunktion per App, erklärt die Verbraucherzentrale. Um mit der App bezahlen zu können, muss man sich registrieren und ein Zahlungsmittel, zum Beispiel das Girokonto, sowie diverse persönlich Daten angeben. Die Zahlungsfunktion kann meist mit einem Schieberegler aktiviert oder deaktiviert werden.
■ Keine App, kein Rabatt
Immer öfter sieht man bei Produkten im Regal einen vergünstigten Extrapreis, den man „Nur über die App“ bekommt. Das sorgt auch für Unmut, weil sich Kunden, die aus guten Gründen keine Rabatt-App auf ihr Telefon laden wollen, benachteiligt fühlen. Juristisch sind unterschiedliche Preise im Geschäft aber wohl nicht zu beanstanden. „Anbieter dürfen ihre Rabatte grundsätzlich frei gestalten und daher auch für Kundenkarten- oder App-Inhaber unterschiedliche Preise festlegen“, so die Experten der Verbraucherzentrale. Sie müssten dabei aber die Wettbewerbsregeln einhalten und über den Rabatt und seine Bedingungen informieren. Eine Diskriminierung durch Rabatte für App-Nutzer sehen die Verbraucherschützer nicht. Allerdings wollen sie die Entwicklung in der Praxis weiter beobachten.
■ Preis muss klar sein
Was aber nicht geht, ist, nur mit dem vergünstigten App-Preis zu werben. Die Verbraucherzentrale hatte in dieser Sache Klage gegen Lidl eingereicht. Der Discounter hatte Lammlachse in Gewürzmarinade zum Preis von 5,50 Euro beworben – den allerdings nur Nutzer der firmeneigenen App bekamen. Darüber stand lediglich klein der durchgestrichene Preis von sieben Euro. Unklar blieb, welchen Preis der normale Kunde an der Kasse würde bezahlen müssen. Außerdem war der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis (also die Angabe, wie viel 100 Gramm des Produkts kosten) nur zum App-Preis angegeben. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“, sagt Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale. Lidl verpflichtete sich schließlich, künftig bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben. Wichtigste Regel: Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden.
■ Falsche Vergleiche
Für irreführend hält man es bei der Wettbewerbszentrale zum Beispiel, wenn ein Händler mit Preisabschlägen wirbt, die sich auf falsche Ursprungspreise beziehen. Preise also, die für das Produkt nie verlangt wurden – oder nur für sehr kurze Zeit. Das nennen die Verbraucherschützer Schaukelpreise. Dabei wird der Preis kurz hochgesetzt, um anschließend mit einem hohen Rabatt werben zu können. Dagegen ist die EU eingeschritten und hat festgelegt, dass bei jeder Werbung mit Preisermäßigung der niedrigste Preis angegeben werden muss, der in den vergangenen 30 Tagen für das Produkt verlangt wurde.
■ Datenfluss minimieren
Wer sich eine Rabatt-App installieren will, sollte wissen, dass er damit tiefe Einblicke in sein Leben gewährt. In umfangreichen und oft unübersichtlichen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen werden Kunden darüber informieret, wie die Daten verarbeitet werden. Dabei geht es nicht nur um persönliche Daten wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sondern auch darum, wann man wo was gekauft hat. Diese Daten erlauben dem Handel Rückschlüsse. „Sie trinken keinen Rotwein mehr, sondern kaufen neuerdings alkoholfreien Sekt? Dann sind Sie vielleicht schwanger. Und prompt bekommen Sie Rabatt-Angebote für Schwangerschafts-Vitaminsäfte“, erläutert die Verbraucherzentrale.
Dem hat man in den Datenschutzeinstellungen häufig zugestimmt, weil man ja über Sonderangebote informiert werden will. Wird das nicht mehr gewünscht, sollte man die App-Einstellungen prüfen und schauen, ob man Häkchen entfernen kann, ohne gewollte Funktionen zu stören. Standortdaten zum Beispiel sollte man ausschalten können. Einstellungen zu personalisierter Werbung und Marketingmaßnahmen – für die Daten gelegentlich auch an Analyse-Unternehmen im Ausland gehen – kann man normalerweise auch abwählen. corinna maier