Beteiligen Arbeitgeber die eigenen Angestellten mit Aktien am Unternehmen, können sie damit Mitarbeiter binden. Doch auch die Arbeitnehmer profitieren, heißt es vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Dieser Artikel (ID: 2319746) ist am 12.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).