VERBRAUCHER/RECHT
Jobzusage gilt auch mündlich

Wer per Handschlag einen Arbeitsplatz zu bestimmten Bedingungen verspricht, muss sich daran halten. © Christin Klose/dpa
Ein einfacher Handschlag nach dem Bewerbungsgespräch und schon hat man den Job. Das kann recht inoffiziell wirken – ist es aber nicht. Ein mündlicher Vertrag kann genauso viel be