VERBRAUCHER/RECHT

Jobzusage gilt auch mündlich

Wer per Handschlag einen Arbeitsplatz zu bestimmten Bedingungen verspricht, muss sich daran halten. © Christin Klose/dpa

Ein einfacher Handschlag nach dem Bewerbungsgespräch und schon hat man den Job. Das kann recht inoffiziell wirken – ist es aber nicht. Ein mündlicher Vertrag kann genauso viel be

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Donnerstag, 11. September 2025

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