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16. Juli 2025
Wer es schafft, die Verträge für Haus und Grundstück zu trennen oder zumindest bewegliches Inventar rauszurechnen, kann beim Immobilienkauf einiges an Steuern sparen. © Florian Schuh/dpa
Sie wollen ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen? Dann müssen Sie grundsätzlich Grunderwerbst
Dieser Artikel (ID: 2321833) ist am 16.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).