Wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verpasst, können Finanzämter einen Verspätungszuschlag verhängen. Das kann aber voraussetzen, dass die Behörde den Steuerzahler unter Ansetzung einer angemessenen Frist eindeutig über die Abgabepflicht informiert hat. Das zeigt ein Urteil des Finanzgeric
Dieser Artikel (ID: 2322574) ist am 17.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).