Ferienbetreuungskosten absetzen

von Redaktion

Über rund 13 Wochen Ferien im Jahr können sich Schülerinnen und Schüler in Deutschland freuen. Berufstätige Eltern können von so viel Urlaub in der Regel nur träumen. Das ist vor allem auch betreuungstechnisch nicht immer leicht. Viele Eltern sind daher dankbar über diverse Angebote von Ferienprogrammen. Die Kosten dafür können laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) mitunter steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die reine Betreuung des Kindes im Vordergrund steht. Bieten also etwa Kita, Hort, Kirche oder Gemeinde ein buntes Programm mit Basteln, Spielen, Sport und Ausflügen an, hätten die Finanzämter in der Regel keine Einwände, so die Lohi. DPA

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