Teure Abofallen am Handy

von Redaktion

Beim Bezahlen per Handyrechnung läuft man Gefahr, abgezockt zu werden. © Nico Tapia, dpa

Ob App-Käufe oder Streaming-Angebote: Es gibt allerlei Dienste oder Abos, die über die Handyrechnung bezahlt werden können – ganz ohne Zahlungsdienstleister oder das Eingeben von Bezahldaten. Selbst Parkgebühren lassen sich teils über das sogenannte Carrier Billing begleichen. Was praktisch klingt, missbrauchen in der Realität aber seit jeher windige Anbieter als Instrument zum Abzocken. Stichwort: Abofallen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen, sollte das Carrier Billing beim Mobilfunkanbieter sperren lassen, rät das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Stichwort: Drittanbietersperre. Die lässt sich auf mindestens drei Wegen einrichten: Entweder im Online-Kundenbereich, in der Kunden-App oder über die Hotline (mit schriftlicher Bestätigung).

Einige Provider hätten mittlerweile auf die Kundenbeschwerden reagiert und aktivierten diese Sperre standardmäßig, so das Portal. Wer dann trotzdem bei Drittanbietern per Handyrechnung bezahlen möchte, muss dies explizit freischalten lassen.

Bei vielen Anbietern gibt es aber nach wie vor die kundenunfreundliche, sofortige, unerwünschte Freischaltung: Die Nutzung von Drittanbieter-Diensten ist für Neukunden oder in neuen Tarifen dann unmittelbar möglich, auch wenn sie gar nicht bestellt worden ist.

Dabei gelten aber klare Regeln: Um Verbraucher besser zu schützen, dürfen Drittanbieter-Leistungen „Teltarif.de“ zufolge schon seit dem Jahr 2020 nur noch abgerechnet werden, wenn:

a) bei der Buchung eine technische Umleitung erfolgt, bei der der Kunde für den Bezahlvorgang einer solchen Leistung von der Seite des Drittanbieters auf eine Seite seines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect-Verfahren), oder

b) das Mobilfunkunternehmen weitergehende Verbraucherschutz-Maßnahmen umgesetzt hat (Kombinationsmodell). Dazu zählt etwa auch eine Geld-zurück-Garantie bei zweifelhaften Posten auf der Handyrechnung.

Wer nachweislich eine falsche oder fehlerhafte Rechnung erhalten hat, sollte Folgendes tun:

Erstens: Beim Provider unter Nennung der entsprechenden Posten schriftlich Einspruch einlegen und eine Gutschrift des Betrags verlangen.

Zweitens: Das oder die Abos mit sofortiger Wirkung schriftlich beim jeweiligen Drittanbieter kündigen.

Drittens: Sollte noch keine Drittanbietersperre eingerichtet gewesen sein, die Sperre sofort setzen lassen.

Viertens: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen; dafür gibt es ein Online-Formular auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur.DPA

Artikel 3 von 8