Auch Auszubildende sind grundsätzlich steuerpflichtig, sobald sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Die möglicherweise anfallende Lohnsteuer führt der Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt ab. Was viele nicht wissen: Erst wenn das Gesamtjahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, werden wirk
Dieser Artikel (ID: 2331905) ist am 31.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).