Steuererklärung auch für Azubis

von Redaktion

Auch Auszubildende sind grundsätzlich steuerpflichtig, sobald sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Die möglicherweise anfallende Lohnsteuer führt der Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt ab. Was viele nicht wissen: Erst wenn das Gesamtjahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, werden wirklich Steuern fällig. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, für 2025 liegt er bei 12 096 Euro. Wer noch dazu einen weiten Arbeitsweg, teure Arbeitsmittel oder andere Werbungskosten steuerlich geltend machen kann, wird sogar noch später vom Fiskus zur Kasse gebeten. Deshalb kann es auch für Auszubildende durchaus sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und sich möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Eltern die Steuererklärung unterschreiben. DPA

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