Wegen offener technischer und rechtlicher Fragen hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen jahrelangen Rechtsstreit um Werbeblocker auf Internetseiten an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurückverwiesen (Az. I ZR 131/23). Der Medienkonzern Axel Springer erzielte damit einen Teilerfolg und kann seine Ansprüche unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen. Es geht um eine Klage gegen den Werbeblocker Adblock Plus. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulässig umgearbeitet und so das Urheberrecht des Verlags verletzt wird. An den Vorinstanzen war Axel Springer erfolglos geblieben.