Wo sich der Zucker versteckt

von Redaktion

Wer auf tierische Bestandteile, Zucker oder Alkohol verzichten will, muss beim Einkaufen genau hinschauen. © panthermedia

Die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind streng und detailliert. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, gilt also auch für Importwaren. Dennoch ist es für Supermarktkunden nicht immer leicht zu erkennen, ob ein Produkt zum Beispiel tierische Substanzen, Alkohol oder Zucker enthält. Denn manche Inhaltsstoffe lassen sich hinter E-Nummern und chemischen Begriffen verstecken, die nicht jedem geläufig sind. Wir erklären, worauf Kunden achten sollten.

■ Zutaten

Vorschrift ist, dass bei verpackten Lebensmitteln die Zutaten aufgelistet sind – und zwar in der Reihenfolge ihres Gewichts. Die Zutat mit dem größten Anteil steht oben. Wenn ein Produkt einen Inhaltsstoff im Namen trägt, also zum Beispiel „Pistaziencreme“ muss auch angeben sein, wie viel Prozent Pistazien tatsächlich in der Creme sind.

Alle Pflichtangaben (dazu gehören zum Beispiel auch Nährwerte und die Füllmenge) müssen dem Bundesministerium für Ernährung zufolge gut sichtbar angebracht sein. Auch die Schriftgröße ist vorgegeben (mindestens 1,2 Millimeter bezogen auf das kleine „x“; bei Verpackungen, die kleiner als 80 Quadratzentimeter sind, reichen auch 0,9 Millimeter).

■ Emulgatoren

Um Wasser und Fette miteinander zu verbinden, braucht es Emulgatoren. Viele davon sind pflanzlichen Ursprungs, aber nicht alle, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. Es steht auch nicht immer klar auf der Verpackung, wenn Eier oder Schweinefett als Emulgatoren genutzt wurden. Nicht selten verbergen sie sich hinter E-Nummern. Wer kein Schweinefleisch essen möchte, sollte besonders auf die E-Nummern 470 bis 473 achten, so die Verbraucherschützer.

■ Käse

Wie ein Käse hergestellt wurde, muss nicht auf der Verpackung stehen. Es kann also sein, dass er Chymosin enthält, eine Substanz, die aus dem Magen von Kälbern gewonnen wird. Wer sichergehen will, sollte auf der Homepage des Herstellers nachschauen, da ist häufig zu erkennen, ob mit Lab gearbeitet wurde. Es gibt inzwischen auch etliche Käsesorten, die „labfrei“ produziert werden und auch so gekennzeichnet sind.

■ Geliermittel

Auch Geliermittel können tierische Produkte enthalten, Gelatine zum Beispiel. Geliermittel sind dazu da, Flüssiges in Festes zu verwandeln, also zum Beispiel Cremes und Puddings. Sie kommen aber auch in anderen Funktionen zum Einsatz, mit denen Vegetarier vielleicht nicht gerechnet haben. Zum Beispiel zum Klären von Fruchtsäften. Und das muss nicht auf der Verpackung stehen.

■ Allergene

Immer mehr Menschen haben Unverträglichkeiten gegen Nahrungsmittel oder Allergien. Die 14 häufigsten Übeltäter – von glutenhaltigem Getreide über Soja, Lactose, Senf und Sellerie – müssen seit einigen Jahren auf Lebensmittelverpackungen aufgeführt sein. Wie der Lebensmittelverband Deutschland weiter erklärt, geben viele Hersteller noch an, wenn ein Produkt unbeabsichtigt in Kontakt mit einem Allergen gekommen sein kann. Dann steht zum Beispiel auf der Verpackung „kann Spuren von Erdnüssen enthalten“.

■ Zucker

Viele nehmen sich vor, nicht mehr so viel Zucker zu essen, zu ungesund, zu viele Kalorien. Doch die Zuckerreduktion ist gar nicht so einfach. Denn Zucker ist in überraschend vielen Produkten, die die Lebensmittelindustrie hervorbringt, und er hat viele Bezeichnungen. Wem es ernst ist, der sollte bei Begriffen mit der Endung „-ose“ hellhörig werden: Glukose, Dextrose, Saccharose, Raffinose, Fruktose, Maltose, Laktose – alles Varianten von Zucker.

■ Alkohol

Viele Lebensmittel enthalten Aromen. Und Aromastoffe werden oft mit Alkohol hergestellt, was aber nicht auf der Verpackung stehen muss. Das ist nur der Fall, wenn Alkohol ein Bestandteil des Rezepts ist. Bei Getränken ist eine Angabe des Alkoholgehalts laut Verbraucherzentrale erst bei mehr als 1,2 Volumenprozent vorgeschrieben.

■ Haltbarkeit

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Pflichtangabe für alle verpackten Lebensmittel, mit Ausnahme von frischem Obst und Gemüse sowie Unverderblichem wie Zucker, Salz und Essig. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das Lebensmittel bei ungeöffneter Packung und richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält, erklärt die Verbraucherzentrale. Das Produkt kann aber auch viel länger noch gut sein, Joghurt zum Beispiel. Verbraucher sollten hier eher ihrem Geruchs- und Geschmackssinn vertrauen als dem Aufdruck.

Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum, das auf Lebensmitteln wie Geflügel, Hackfleisch oder Fisch zu finden ist. Der Wortlaut „zu verbrauchen bis“ bedeutet: Der genannte Tag ist der letzte , an dem das Produkt verzehrt werden darf. Nach Ablauf des Datums darf es auch nicht mehr verkauft werden.CORINNA MAIER

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