Georg T.:„Mein Bruder (unverheiratet und kinderlos), hat vor zehn Jahren per Erbvertrag einer Nichte sein ganzes Vermögen vermacht. Jetzt möchte er meinem Sohn per Testament ein Legat (wertvolles Bild und Uhr) vererben. Meine Frage: gilt das Testament oder hebelt der Erbvertrag das Testament aus?“
Dieser Artikel (ID: 2335298) ist am 06.08.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).