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8. August 2025
Trinkgeld darf die Bedienung selbst behalten. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch. Versteuert werden muss Trinkgeld auch nicht. © Achim Frank Schmidt
Beim Friseur, im Restaurant, nach der Taxifahrt: In vielen Berufen ist Trinkgeld eine wichtige Einkommensquelle. Aber welche Regeln gelten? Muss das T
Dieser Artikel (ID: 2336365) ist am 08.08.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).