Udo L.: „Ich habe für meine beiden Töchter jeweils eine Lebensversicherung abgeschlossen, die nach 30 Jahren Laufzeit nächstes bzw. übernächstes Jahr fällig werden. Fällt dieses Geld unter die Erbmasse und muss eventuell Erbschaftsteuer bezahlt werden?“
Fällt die Versicherung in die Erbmasse?
Es k
Dieser Artikel (ID: 2338345) ist am 12.08.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).