RECHT

Vorsicht bei Fotos aus dem Job

von Redaktion

Ein schnelles Foto oder ein kurzes Video vom Arbeitsplatz: Wer vorhat, so etwas zu posten, muss auf jedes Detail achten. Denn auch Kleinigkeiten können schnell zu einem großen Problem werden und gegen die Datenschutzrechte verstoßen.

Beim Erstellen und Veröffentlichen von Bild- und Videoaufnahmen seien einerseits unbedingt die Persönlichkeitsrechte zu wahren, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. So sollte die Identität von allen Personen, die in den Aufnahmen zu sehen sind, gewahrt und geschützt werden. Selbst ein Video, in dem nur sichtbar ist, dass sich eine bestimmte Person im Betrieb befindet, sollte auf keinen Fall veröffentlicht werden.

Zudem zu bedenken: Jegliches Foto- oder Videomaterial, welches Informationen über den Betrieb enthält, kann dem Betrieb schaden. Generell sollte die Zustimmung des Arbeitgebers und abgebildeter Personen eingeholt werden.

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