Schmerzensgeld bleibt in der Regel steuerfrei. © Christoph Hardt, Imago
Ob eine Abfindung nach einer Kündigung, eine Ausgleichszahlung vom Mieter an den Vermieter oder eine Kompensation für einen Verdienstausfall: In vielen Lebenslagen spielen Entschädigungszahlungen eine Rolle. Und in einigen davon kassiert auch das Finanzamt mit. Die entscheidende Frage lautet immer: Ist die Zahlung ein Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen oder ist sie das nicht? Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Wird dagegen ein rein persönlicher Schaden ausgeglichen, etwa Schmerzen oder eine Einschränkung im Alltag, ist die Entschädigung häufig steuerfrei, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Typische Beispiele für steuerpflichtige Entschädigungen sind Abfindungen, die man nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Sie gelten als Ersatz für entgangenen Lohn und sind daher steuerpflichtig. Steuerfrei bleibt hingegen das klassische Schmerzensgeld, das nach einem Unfall oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gezahlt wird. „Diese Zahlungen sind nicht als Einkommensersatz gedacht, sondern sollen immaterielle Schäden ausgleichen“, erklärt Karbe-Geßler. Auch Ersatzleistungen für Pflege durch Angehörige oder Schäden am Haushalt bleiben in der Regel steuerfrei.