Gemeinde haftet nicht für Grünstreifen

Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, aber nicht für wilde Grünstreifen neben einer Straße. Wer in solches Gelände geht, muss mit Gefahren wie Bodenlöchern, Maulwurfshügeln oder Ästen rechnen. Wer dennoch stürzt, muss allein haften. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgericht

Freitag, 2. Januar 2026

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