Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, aber nicht für wilde Grünstreifen neben einer Straße. Wer in solches Gelände geht, muss mit Gefahren wie Bodenlöchern, Maulwurfshügeln oder Ästen rechnen. Wer dennoch stürzt, muss allein haften. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgericht
Dieser Artikel (ID: 2341296) ist am 18.08.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28).