Mit der eigenen Reichweite Geld verdienen? Einige –meist junge – Menschen tun das. Sie platzieren Videos, Storys und andere Postings in ihren Social-Media-Kanälen so, dass etwa Produkte ihrer Auftraggeber an Bekanntheit gewinnen. Woran die sogenannten Influencer unter Umständen nicht denken: das Finanzamt.
Noch recht eindeutig ist es bei direkten Überweisungen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Wer dafür bezahlt wird, Werbeposts, Produktplatzierungen oder Bannerwerbungen abzusetzen, muss diese Einnahmen versteuern. Auch wenn Provisionen dafür fließen, dass Verbraucher über sogenannte Affiliate-Links von Influencern auf Produktwebseiten geleitet werden oder dort sogar einen Kauf tätigen, sind diese in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.
Komplizierter wird es, wenn Werber statt einer Bezahlung etwa die beworbenen Produkte eines Unternehmens behalten dürfen. Wer kostenlos Produkte oder Gratis-Hotelaufenthalte bekommt, erzielt dadurch einen sogenannten geldwerten Vorteil – und der ist ebenfalls zu versteuern.