Wenn der Koffer verloren geht

von Redaktion

Den Inhalt des Koffers sollte man fotografieren. © dpa

Rollt der Koffer nicht vom Band, müssen Reisende das umgehend melden. Am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens füllen sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus – sie bekommen dann eine Vorgangsnummer und haben damit einen Beleg, dass der Verlust gemeldet wurde. Für Kleidung und Hygieneartikel kann man sich Ersatz besorgen und sich das Geld von der Airline zurückholen. Diese Erstattung lässt sich in der Regel online auf den Websites der Airlines anstoßen. Oft kommt der Koffer später an und wird Passagieren nachgeschickt. Bleibt das Gepäck jedoch länger als drei Wochen verschwunden, gilt es als verloren. Dann muss die Airline den Inhalt ersetzen. Die Haftungshöchstgrenze dafür liegt bei aktuell etwas mehr als 1800 Euro. Wichtig ist: Man muss belegen können, was im Koffer war – also vorher am besten ein Foto des Inhalts machen. Weil Fluggesellschaften eine Haftung für Bargeld, Schmuck und teure Elektronik im Aufgabegepäck oft ausschließen, sollten diese Dinge immer ins Handgepäck.

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