Arbeitnehmer haben kein Recht auf Workation

Wer vorübergehend sein Home-Office ins Ausland verlegen will, sollte die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. „Arbeiten Sie ungefragt im Ausland, riskieren Sie eine Abmahnung oder Kündigung“, warnt der Lohnsteuerhilfe-Verein Bayern. Ein gesetzlicher Anspruch auf sogenannte Workation bestehe nicht.

Freitag, 19. September 2025

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